Hier musst du zwischen folgenden zwei Situationen unterscheiden:
Wenn du eine Mitgliedschaft in der AC Bavaria Fitness gGmbH hast (3-Monatsvertrag), fällt die Dauer der Schließung nicht in die Laufzeit deines 3-Monatsvertrages. Dir wird praktisch die Laufzeit, die dir während der Schließung verloren gegangen ist, ab dem Datum der Wiederöffnung hinten angehängt.
Anders verhält es sich jedoch, wenn du Mitglied im Verein AC Bavaria Forchheim 1908 e. V. bist. Die Vereinsmitgliedschaft unterscheidet sich von einem Nutzungsvertrag mit der AC Bavaria Fitness gGmbH insbesondere dadurch, dass die Mitgliedsbeiträge des Vereins zu dessen Fortbestehen und der Förderung des Sports (Vereinszweck) und nicht der Inanspruchnahme einer Leistung dienen. Der Verein ist dir gegenüber nicht zu einer bestimmten Leistung verpflichtet, was ihn im Falle einer vorrübergehenden Schließung dir gegenüber auch nicht in einen Leistungsverzug bringt. Aus diesen Gründen können wir dir deine Vereinsbeiträge leider nicht erstatten.